Das Thema Gebührenerhöhung wurde bereits in der Jahreshauptversammlung im Juni heiß und kontrovers diskutiert. Unterm Strich blieb nur noch die Frage offen. Wie machen wir es und nicht, ob wir es machen. Es gab mehrere Vorschläge, von einer moderaten Erhöhung des Grundbeitrages und der Einführung von Spartenbeiträgen pro Abteilung bis hin zu einer grundlegenden Reform der Beiträge. Der weitergehende Vorschlag war die grundlegende Gebührenreform und das Einführen von Staffelbeiträgen für Familien und Alleinerziehende, um hier eine ausgeglichene Gebührenstruktur pro Person zu bekommen. Egal wie wir es angegangen haben, für jedes Szenario gab es Befürworter und Gegner.

Letztendlich haben wir alle zusammen am 27.10.2024 in unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung folgenden Beschluss mit großer Mehrheit gefasst. Die Beitragsstruktur des TSV Neufahrn wird verändert. Die Möglichkeit von Sparten- / Abteilungsbeiträgen ist nach wie vor möglich, wird jedoch, abgesehen von einzelnen bestehenden Spartenbeiträgen vorerst nicht weiterverfolgt.

Es wurde beschlossen, dass der Beitrag für das Jahr 2025 pauschal um 13% für Einzelmitglieder erhöht wird. Eine Reduktion des Beitrages für Senioren ab 67 Jahren wurde von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Zugestimmt, ebenfalls mit großer Mehrheit, wurde einem neuen Staffelbeitrag für Familien und Alleinerziehende, welcher die bisherige Familienmitgliedschaft ablösen wird. Konsens herrschte darüber, dass die bisherige Berechnung des Familienbeitrages nicht mehr haltbar ist: Erster Erwachsener 100%, zweiter Erwachsener 50% und alle Kinder der Familie 0%. Ein vergünstigter Beitrag für Alleinerziehende mit Kindern war bisher nicht möglich.

Der neu beschlossene Staffelbeitrag berechnet sich nun wie folgt: Die Staffelbeiträge (ab 3 Personen) werden wie folgt berechnet.

Staffelbeitrag - (mehrere Personen in einer Familie)

Person 1 (Erwachsener) 100% des Einzelbeitrages 
Person 2 (Erwachsen / Kind) 75% des jeweiligen Einzelbeitrages
Person 3 (Kind) 50% des Einzelbeitrages - Kind / jugendlich
Person 4 (Kind) 30% des Einzelbeitrages - Kind / jugendlich
Person 5 (Kind) 25% des Einzelbeitrages - Kind / jugendlich
Person 6 und mehr (Kinder) jeweils 20% des Einzelbeitrages - Kind / jugendlich

Aus der Anzahl der gemeldeten Personen ergibt sich der Gesamtbetrag. Die berechneten Beträge werden auf volle EUR-Beträge aufgerundet.

Die neue Gebührenordnung wird am 1.1.2025 in Kraft treten. Details finden Sie in der beigefügten Anlage.

Für alle die weiterhin die Sportangebote des TSV nutzen wollen, läuft die Mitgliedschaft normal weiter und wird durch uns automatisch auf die neue Gebührenordnung umgestellt. Sie müssen in diesem Falle nichts unternehmen. Sicherlich werden wir die ein oder andere Verschiebung von Mitgliedern haben.
Bitte melden Sie sich auf unserer Geschäftsstelle E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenn Sie personelle Änderungen aus der bestehenden Familienmitgliedschaft in das neue Staffelmodell machen möchten. Auf Grund dieser außerordentlichen Gebührenreform verlängern wir die Kündigungsfrist, bzw. Änderungskündigungen zur Mitgliedschaft bis Donnerstag 12.12.2024 18;00 Uhr .
Der nächste SEPA-Gebühreneinzug für das Mitgliedsjahr 2025 ist Ende Februar 2025 geplant.

Mit sportlichen Grüßen , im Namen der Vorstandschaft

Frank Bandle 
1. Vorsitzender TSV Neufahrn 1919 e.V. 

 

Mitglieder Jahresbeitrag 2025 umgerechnet pro Monat 
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre 99,00 € 8,25 €
Schüler, Studenten und Azubis über 18 (mit Nachweis) 99,00 € 8,25 €
Erwachsene (über 18 Jahre) 170,00 € 14,17 €
Passive / Fördermitglieder 72,00 € 6,00 €
Staffelbeitrag: 1 Erwachsener + 2 Kinder 294,00 € 24,50 €
Staffelbeitrag: 2 Erwachsene + 1 Kind 348,00 € 29,00 €
Alle weiteren Staffelbeiträge s. Beitragsordnung