Tagesordnung:
1. 2. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
der Mitgliederversammlung und Genehmigung der Tagesordnung
3. Beschlussfassung Mitgliedsbeiträge und Familienmitgliedschaften
4. Anträge:
Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung sind in schriftlicher Form mit
Begründung bis spätestens 17.10.2024 (Eingang Poststempel) bei der TSV
Geschäftsstelle einzureichen. Eingehende Anträge werden u.a. auf unserer Homepage
veröffentlicht.
5. Bekanntmachungen
Mit sportlichen Grüßen
Frank Bandle
1. Vorsitzender
TSV Neufahrn 1919 e.V.