Tagesordnung:

1. 2. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

der Mitgliederversammlung und Genehmigung der Tagesordnung

3. Beschlussfassung Mitgliedsbeiträge und Familienmitgliedschaften

4. Anträge:

Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung sind in schriftlicher Form mit

Begründung bis spätestens 17.10.2024 (Eingang Poststempel) bei der TSV

Geschäftsstelle einzureichen. Eingehende Anträge werden u.a. auf unserer Homepage

veröffentlicht.

5. Bekanntmachungen

Mit sportlichen Grüßen

Frank Bandle

1. Vorsitzender

TSV Neufahrn 1919 e.V.