Bei Volljährigkeit endet die Familienmitgliedschaft und Sie werden bei uns im TSV Neufahrn automatisch vom Jugendmitglied zum Erwachsenenmitglied. Damit Jugendliche, Studenten und Auszubildende weiterhin in der vergünstigten Familienmitgliedschaft verbleiben, benötigt der TSV Neufahrn von Ihnen nur eine einfache Bescheinigung, z.B. Schul-, Ausbildungs-, Immatrikulations- oder Kindergeldbescheinigung. Mit Vorlage dieser Bescheinigung auf der TSV Geschäftsstelle bleiben Sie im vergünstigten Beitrag.
Bitte legen Sie diese Bescheinigung jedes Jahr, am besten im November auf der TSV Geschäftsstelle vor, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember.
Änderungen wie z. B.
- Wohnungswechsel,
- Kontoänderungen,
- Eintritt ins Berufsleben,
- Namensänderungen durch Heirat,
- Abteilungswechsel innerhalb des TSV Neufahrn
bitten wir unverzüglich dies der Geschäftsstelle mitzuteilen.